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Leben in Frankreich

Taxe d’habitation

In Frankreich leben und das Leben genießen klingt nach viel Spaß und es scheint auch gar nicht so unterschiedlich zu Deutschland zu sein. Denkt man …. Bis zum ersten Januar!

Denn am ersten Januar in Frankreich zu leben bedeutet auch die „Taxe d’habitation“ zu zahlen. Etwas Einzigartiges, ein Phänomen, ganz sicher eine Erfahrung für alle Ausländer und Einwanderer- und ganz ehrlich: völlig sinnfrei  

Die Taxe d’habitation ist die Wohnsteuer (in welcher auch die Rundfunkgebühren mit abgerechnet werden). Sprich, es wird eine Steuer für Wohnraum erhoben- egal ob Wohnung oder Haus, Miete oder Eigentum. Soweit klingt das ja alles noch verständlich- aber jetzt kommst. Mal angenommen man mietet von Februar bis 31.Dezember eines Jahres, so zahlt man keine Wohnsteuer. Mietet man allerdings von September bis Ende Januar, so wird es teuer.

Gezahlt wird zwischen September und Oktober- ich habe die Aufforderung gerade in dieser Woche bekommen.

Jeder, der in Frankreich am 1. Januar eines Jahres einen festen Wohnort (sprich Mieter oder Eigentümer) hat zahlt die Steuer für das vorherige Jahr. Dies bedeutet auch, dass Eigentümer jedes Jahr eine Steuer zahlen für etwas, was bereits ihnen gehört- auch für Zweitwohnsitze und Ferienhäuser.

Wer am 31. Dezember auszieht und ab 2. Januar wieder mietet zahlt keine Steuer. Gerechtigkeit und Logik seien dann mal dahin gestellt.

Und das ist nicht alles- die Steuer ist höher, je größer die Wohnung, je besser die Lage, etc. Sprich eine teure Wohnung oder ein Haus gemietet oder gekauft zu haben, bedeutet auch mehr Steuer.

Wer nun denkt, dass dies der deutschen Grundsteuer gleichkommt, der denkt falsch, denn diese wird auch gezahlt- allerdings nur vom Wohnungseigentümer.

Die gute Nachricht: Bürger ab 60 Jahren sind von der taxe d’habitation unter bestimmten Voraussetzungen zahlungsbefreit- ich muss also nur noch knappe 32 Jahre hier wohnen, bevor ich in diesen Genuss komme.

Ebenso befreit sind Arbeitslose, Behinderte Menschen und auch Studenten unter bestimmten Einkommensgrenzen. Achtung liebe Studenten: Ihr müsst dies bereits im Vorfelde mit Vermietern absprechen und euch auch beim Finanzamt (centre des impots) anmelden um eine Steuerforderung zu umgehen.

Wohngemeinschaften gibt es in Frankreich nur wenige, daher hier ein besonders spezielles Vorgehen. Hier wählt das Finanzamt nach undefinierten Vorgaben einen Mieter aus, an welchem der Steuerbescheid gesendet wird. Dieser muss zahlen- wie die WG das regelt interessiert das Finanzamt nicht. Hier sollte man sich am besten vorher klar absprechen.

Also alles in allem mal durchrechnen ob sich das Studium nicht auch mit einer Wohnung nur bis zum 31. Dezember machen lässt und sich das Ferienhaus in Frankreich wirklich als eine gute Investition eignet.

UPDATE: Diese Steuer wird Schritt für Schritt abgeschafft. Allerdings basiert dies auf Einkommen und Wohnort. Sprich: es gibt keine generelle Regel. Bis 2025 sollte diese Steuer jedoch verschwunden sein.